B2B-AGB von evnyo für professionelle Veranstaltungsorganisationsdienste. Preise, Bedingungen und Modalitäten für Unternehmen.
Letzte Aktualisierung: 4.5.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen regeln ausschließlich die Handelsbeziehungen zwischen der Gesellschaft MACK, einer französischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 246 389,00 €, mit Sitz APPARTEMENT 6 2 ALL SAINT MICHEL 59890 QUESNOY SUR DEULE, eingetragen im Handelsregister von Lille Métropole unter der Nummer 852 895 747, vertreten durch ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Geschäftsführer, nachfolgend als "evnyo" oder "der Dienstleister" bezeichnet, einerseits, und jedem Freiberufler, Unternehmen, Verein oder Gebietskörperschaft, die evnyos Dienste im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, nachfolgend als "der Kunde" bezeichnet, andererseits.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern und schließen ausdrücklich jede Beziehung zu Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB aus. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und verzichtet darauf, sich auf die Schutzbestimmungen des Verbraucherrechts zu berufen, insbesondere auf das in §§ 312g, 355 BGB vorgesehene Widerrufsrecht.
Diese AGB bilden die kaufmännische Grundlage des Vertrags und stehen im Zusammenhang mit den unter /de/terms verfügbaren Nutzungsbedingungen, dem unter /de/dpa zugänglichen DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag und der unter /de/privacy einsehbaren Datenschutzerklärung. Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gilt folgende Rangordnung: DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung.
Evnyo bietet eine Software-as-a-Service-Lösung für die Organisation und Verwaltung professioneller Veranstaltungen. Diese Plattform ermöglicht es Kunden, Veranstaltungen zu erstellen, Einladungen per E-Mail und SMS zu versenden, Teilnahmebestätigungen zu verwalten und Teilnehmer zu verfolgen.
Die Plattform umfasst ein Veranstaltungserstellungsmodul mit individueller Konfiguration, eine Multi-Kanal-Einladungsinfrastruktur über Postmark für E-Mails und Twilio für SMS, ein Echtzeit-Antwortenverfolgungssystem, automatisierte Erinnerungsfunktionen, ein optionales Teilnahmegebühren-Sammelmodul über Stripe, analytische Dashboards mit Berichtsgenerierung, Kontaktimport-Funktionen, automatische Datenkorrektur durch künstliche Intelligenz über OpenAI, Einverständnisverwaltung über CookieYes und technische Domain-Verwaltung über OVH.
Alle Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union über die Supabase-Infrastruktur gehostet. Der Service strebt eine Verfügbarkeit von 99,5% außerhalb geplanter Wartungen an. Die Sicherheit wird durch TLS 1.3-Verschlüsselung bei der Übertragung und AES-256 für ruhende Daten gewährleistet. Die Infrastruktur entspricht den ISO 27001 und SOC 2 Type II Standards der Technologiepartner.
evnyo wendet ein nutzungsbasiertes Preismodell pro Veranstaltung ohne Abonnement oder Vertragsbindung an. Das FREE-Angebot ermöglicht die Organisation von Veranstaltungen bis zu fünfzehn Teilnehmern kostenfrei. Das CORE-Angebot wird mit neunundneunzig Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Veranstaltung bis zu fünfundsiebzig Teilnehmern berechnet. Das PLUS-Angebot kostet zweihundertneunundneunzig Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Veranstaltung bis zu zweihundert Teilnehmern. Das ENTERPRISE-Angebot unterliegt einer individuellen Preisgestaltung über zweihundert Teilnehmer hinaus.
Das FREE-Angebot umfasst Veranstaltungserstellung mit Beschränkung auf eine kostenlose Veranstaltung pro dreißig-Tage-Zeitraum, einhundertachtzig E-Mail-Versendungen und einhundertachtzig SMS pro Kalenderjahr, ein Einladungsverhältnis von maximal einhundertzwanzig Prozent der angegebenen Kapazität und Support über Online-Dokumentation. Das CORE-Angebot beinhaltet unbeschränkte Veranstaltungserstellung, unbeschränkte E-Mail- und SMS-Versendungen innerhalb festgelegter Grenzen, ein Einladungsverhältnis bis zum Zweifachen der angegebenen Kapazität, E-Mail-Support innerhalb von vierundzwanzig Werktagen und erweiterte Vorlagen-Individualisierung. Das PLUS-Angebot erweitert die vorherigen Funktionalitäten mit demselben Einladungsverhältnis, Premium-Analysen, priorisierte API-Integrationen und Teilnahmegebühren-Sammlung. Das ENTERPRISE-Angebot bietet unbeschränkte Kapazität, einen dedizierten Account-Manager, ein individuelles Service-Level-Agreement mit 99,9% Verfügbarkeitsgarantie, maßgeschneiderte Integrationen, Team-Schulungen und zentrale Abrechnung.
Zur Missbrauchsprävention und Servicequalitätssicherung wendet evnyo kontrollierte Einladungsverhältnisse je nach gewähltem Angebot an. Das FREE-Angebot beschränkt das Verhältnis auf einhundertzwanzig Prozent der angegebenen Kapazität und ist auf eine Veranstaltung pro dreißig-Tage-Zeitraum mit Identitätsverifikation durch Ein-Euro-Vorautorisierung begrenzt, die sofort storniert wird. Kostenpflichtige Angebote erlauben ein Einladungsverhältnis bis zum Zweifachen der angegebenen Kapazität. Das System integriert automatische Erkennung mehrfacher Kontoerstellungen und Anti-Spam-Beschwerden-Monitoring. Außergewöhnliche Überschreitungen können nach manueller Validierung zusätzlich berechnet werden.
Die Serviceanmeldung erfolgt durch Registrierung über das unter /auth zugängliche sichere Formular, gefolgt von einer Identitätsverifizierung per E-Mail oder Magic-Link per SMS. Die Annahme dieser Bedingungen sowie der Nutzungsbedingungen und des DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrags erfolgt durch elektronische Validierung gemäß §§ 126a, 126b BGB. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für das kostenlose Angebot entsteht der Vertrag mit der Veranstaltungsveröffentlichung nach Bankverifizierung. Für kostenpflichtige Angebote entsteht der Vertrag bei Zahlungsvalidierung durch Stripe. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gilt kein Widerrufsrecht für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern.
Die elektronische Annahme der Vertragsbedingungen, zeitgestempelt und in evnyos Systemen archiviert, stellt einen vollständigen Beweis der vertraglichen Bindung des Kunden dar. Diese Annahme erfolgt bei Benutzerkonto-Erstellung, erster kostenpflichtiger Veranstaltungsbestellung oder Annahme wesentlicher Bedingungsänderungen.
Zahlungen erfolgen ausschließlich per Kreditkarte oder digitaler Geldbörse über die sichere Stripe-Plattform. Für Beträge über fünfhundert Euro oder berechtigte Kunden können auf Anfrage SEPA-Überweisungen akzeptiert werden. Unternehmen und Gebietskörperschaften können eine Rechnungsstellung mit dreißigtägigem Zahlungsziel nach den von Evnyo bestimmten Berechtigungskriterien erhalten.
Die Abrechnung ist automatisiert und wird bei Zahlung an Stripe Billing delegiert. Rechnungen werden im europäischen Standards entsprechenden PDF-Format erstellt und per E-Mail über Stripe-Benachrichtigungen mit Kopie an Evnyo übermittelt. Die Archivierung erfolgt für zehn Jahre gemäß gesetzlichen Verpflichtungen.
Das System integriert automatische Kontrolle über die VIES-Datenbank zur Überprüfung innergemeinschaftlicher Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Reverse-Charge-Verfahren gilt für Beziehungen zwischen europäischen Steuerpflichtigen mit gültiger USt-IdNr., mit Nullsteuersatz-Anwendung und ausdrücklicher Rechnungsangabe. Anderenfalls gilt der Standard-Umsatzsteuersatz des Kundenlandes. Compliance mit MOSS- und OSS-Verpflichtungen wird über Stripe Tax gewährleistet.
Die Zahlungsfälligkeit tritt sofort bei Bestellung für alle kostenpflichtigen Angebote ein. Bei Zahlungsverzug über dreißig Tage für Rechnungen mit Zahlungsaufschub gelten Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB ohne Vorurteil einer Aufwandspauschale von vierzig Euro für Betreibungskosten. Service-Aussetzung kann nach erfolgloser achttägiger Mahnung erfolgen.
Plattformzugang wird sofort nach Kontoverifizierung gewährt. Veranstaltungserstellung erfolgt in Echtzeit, Einladungsversendung innerhalb einer Stunde nach Anfrage und technischer Support nach dem Service-Level-Agreement des gewählten Angebots. Da Services vollständig digital sind, sind sie von jeder Breitband-Internetverbindung über moderne Browser oder das responsive Interface für mobile Geräte zugänglich.
evnyo verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung einer Service-Verfügbarkeit von 99,5% außerhalb geplanter Wartungen, zur Gewährleistung von Antwortzeiten unter drei Sekunden für das fünfundneunzigste Perzentil, zur Sicherstellung einer Zustellbarkeit über 98% für E-Mails und 95% für SMS sowie zur Einhaltung der ISO 27001 und SOC 2 Standards. Kundensupport wird über Online-Dokumentation für das FREE-Angebot, mehrsprachigen E-Mail-Support für CORE- und PLUS-Angebote und dedizierten Account-Manager für das ENTERPRISE-Angebot bereitgestellt.
Der Kunde muss über eine stabile und sichere Internetverbindung verfügen, einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript verwenden, gültige E-Mail-Adressen und Telefonnummern bereitstellen, Kontingente und Beschränkungen des gewählten Angebots respektieren, die Nutzung ausschließlich auf den professionellen Rahmen beschränken, genaue und aktuelle Daten bereitstellen, sich der Eigentümerschaft und Rechtmäßigkeit importierter Inhalte versichern und Urheberrechte Dritter respektieren.
Der Kunde verpflichtet sich zur gewissenhaften Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie entsprechender nationaler Vorschriften in der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Für das Versenden von Einladungen an natürliche Personen muss der Kunde die vorherige ausdrückliche Einwilligung einholen. Für geschäftliche Kommunikation muss er das Widerspruchsrecht respektieren und die vorherige Information der Empfänger sicherstellen. Jede Kommunikation muss gesetzlich vorgeschriebene Angaben und einen Abmeldemechanismus enthalten.
Die Rollenverteilung ist wie folgt: Der Kunde handelt als Verantwortlicher für Gastdaten, während evnyo als Auftragsverarbeiter nach dem DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag fungiert. Der Kunde übernimmt die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlagen und die Erleichterung der Rechtsausübung. Sicherheitsmaßnahmen umfassen TLS 1.3-Verschlüsselung bei Übertragung und AES-256 im Ruhezustand, Zugriffskontrolle durch Multi-Faktor-Authentifizierung, vollständige Auditierung mit Protokollierung und kontinuierlicher Überwachung sowie ausschließliches Daten-Hosting in der Europäischen Union.
Verbotene Nutzungen umfassen unaufgeforderte kommerzielle Werbung, Verbreitung rechtswidriger oder diffamierender Inhalte, Umgehung technischer Beschränkungen und Nutzung für nicht autorisierte Dritte. Abgestufte Sanktionen beinhalten Verwarnung bei geringfügigen Verstößen, temporäre Kontingentbeschränkung, sofortige Aussetzung bei schwerwiegenden Verstößen und endgültige Kündigung bei Wiederholung. Der Kunde verpflichtet sich, evnyo für alle Folgen seiner Verstöße schadlos zu halten, insbesondere Verwaltungssanktionen, Gerichtsverfahren oder Rufschädigungen.
evnyo verpflichtet sich zur Serviceerbringung nach verstärkter Bemühungspflicht gemäß Branchenstandards. Diese Verpflichtung umfasst Aufrechterhaltung eines 99,5% Service-Level-Agreements mit monatlicher Berichterstattung, Compliance mit ISO 27001 und SOC 2 Referenzen, Antwortzeit-Optimierung nach Branchenbest-Practices und kontinuierliche Funktionsentwicklung ohne Mehrkosten. Technische Garantien beinhalten Zustellbarkeit über 98% für E-Mails und 95% für SMS außerhalb von Betreiber-Blockierungen, tägliche Datensicherung mit dreißigtägiger Aufbewahrung, strenge Datenzugriffskontrolle und Portabilität durch Export in Standardformaten.
evnyo haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt oder externen Ursachen außerhalb seiner Kontrolle, Kundenverschulden einschließlich unsachgemäßer Nutzung, fehlerhafter Daten oder Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, Fehlfunktionen von Dritten wie Telekommunikationsnetzen, Betreiber-Blockierungen oder Denial-of-Service-Angriffen sowie Zufallsereignissen wie Stromausfällen, Naturkatastrophen oder Cyberangriffen. Evnyos finanzielle Haftung ist strikt auf die vom Kunden tatsächlich gezahlten Beträge für die betreffende Veranstaltung in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall begrenzt. Mittelbare Schäden, insbesondere Gewinnverlust, Imageschäden, Datenverlust oder entgangener Gewinn, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens evnyo, Verletzung personenbezogener Daten durch charakterisierte Nachlässigkeit oder Nichteinhaltung wesentlicher Sicherheitspflichten. evnyo hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die Betrieb in Höhe von zwei Millionen Euro, Berufshaftung für eine Million Euro und Cyber-Risiken für fünfhunderttausend Euro abdeckt. Bei größeren technischen Ausfällen, die evnyo zuzuschreiben sind, gilt anteilige Erstattung für Vorfälle über vierundzwanzig Stunden, vollständige Erstattung mit kulanter Geste für Vorfälle über zweiundsiebzig Stunden und Kompensation nach Schaden bei Datenverlust.
evnyo behält alle geistigen Eigentumsrechte am Quellcode der Webanwendung, APIs und Algorithmen, Datenbank-Struktur und -Modellen, Marken und Logos einschließlich der Bezeichnung "evnyo" und der visuellen Identität sowie der gesamten technischen Dokumentation. Der Kunde erhält eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte und bei Kündigung oder schwerwiegendem Verstoß widerrufliche Nutzungslizenz.
Der Kunde behält das ausschließliche Eigentum an Kontaktlisten, importierten oder eingegebenen Gastdateien, Veranstaltungsinhalten einschließlich Beschreibungen, Grafiken und personalisierten Nachrichten, Teilnahmedaten umfassend Antworten, Statistiken und generierte Berichte sowie allen Personalisierungsparametern. Der Kunde gewährt evnyo eine begrenzte und widerrufliche Lizenz für Hosting und sichere Datenverarbeitung, Betrieb des Einladungsversendungs- und Berichtsgenerierungsservice, Plattformverbesserung durch anonymisierte und aggregierte Analysen sowie technischen Support für Hilfe und Problemlösung.
Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht zu offenbaren, den Zugang auf Personen zu beschränken, die davon wissen müssen, Informationen mit derselben Sorgfalt wie ihre eigenen sensiblen Daten zu schützen und Informationen am Vertragsende zurückzugeben oder zu vernichten. Als vertraulich gelten Kontaktdaten, Veranstaltungsstrategien und Unternehmensinformationen seitens des Kunden sowie Quellcode, Algorithmen, aggregierte Nutzungsdaten und Partnerschaften seitens evnyo. Diese Verpflichtung gilt nicht für öffentliche Informationen, gesetzlich durch Gerichts- oder Verwaltungsanordnung geforderte oder bereits vor der Vertragsbeziehung bekannte Informationen.
Diese Bedingungen treten bei Annahme in Kraft und werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Veranstaltung unterliegt einer spezifischen Bestellung ohne Abrechnung für das kostenlose Angebot nach jährlichen Kontingenten, mit einmaliger Zahlung bei Erstellung für kostenpflichtige Angebote und Möglichkeit von Rahmenvereinbarungen für große Volumina.
Jede Partei kann bei schwerwiegendem Verstoß kündigen, der nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Mahnung behoben wird, bei Insolvenzverfahren einschließlich Sanierung oder gerichtlicher Liquidation oder bei endgültiger Geschäftseinstellung. Der Kunde kann aus Zweckmäßigkeit mit dreißigtägiger Kündigungsfrist per E-Mail kündigen, was das Ende des Zugangs zu Services nach Fristablauf bewirkt, während der Service für laufende Veranstaltungen bis zu deren Ende aufrechterhalten wird. Evnyo kann ohne Vorankündigung bei rechtswidrigem Gebrauch einschließlich Spam, rechtswidrigem Inhalt oder DSGVO-Verstößen, bestehendem Zahlungsrückstand über sechzig Tage trotz Mahnungen oder Sicherheitsbeeinträchtigung durch Eindringungsversuche oder zweckentfremdete Nutzung kündigen.
Eine dreißigtägige Schonfrist ermöglicht schreibgeschützten Datenzugang für Extraktion, Aufrechterhaltung der Export-Funktionalität in CSV- und JSON-Formaten und Fortsetzung des technischen Supports für Migration zu alternativen Lösungen. Gemäß DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgt endgültige Löschung nach neunzig Tagen durch sichere Löschung aller personenbezogenen Daten, Vernichtung diese Daten enthaltender Backups und Bereitstellung eines Vernichtungszertifikats auf Anfrage. Bestimmte Daten können länger zur Einhaltung buchhalterischer Verpflichtungen bezüglich Rechnungen für zehn Jahre, gesetzlicher Archive einschließlich Sicherheitsprotokolle nach anwendbaren Vorschriften und einstweiliger Verwahrung bei Rechtsstreitigkeiten auf gerichtliche Anordnung aufbewahrt werden.
evnyo verpflichtet sich zur kontinuierlichen Plattform-Weiterentwicklung durch sofortige Anwendung von Sicherheits-Patches ohne Service-Unterbrechung, ergonomische Optimierung der Benutzeroberfläche, Integration neuer Funktionen nach Produkt-Roadmap und Anpassung an regulatorische Entwicklungen. Bestimmte erweiterte Funktionen können separat abgerechnet werden, insbesondere Premium-Module für erweiterte Analysen und maßgeschneiderte Integrationen, professionelle Services für Schulung und Begleitung sowie erweiterte Kapazitäten einschließlich außergewöhnlicher Kontingente und verstärkter Service-Level-Agreements.
Wesentliche Änderungen insbesondere bezüglich Preise oder Haftungsbedingungen unterliegen mindestens sechzigtägiger Vorankündigung per E-Mail und integrierter Anwendungsbenachrichtigung, mit Kündigungsmöglichkeit ohne Strafe vor Inkrafttreten und stillschweigender Annahme durch fortgesetzte Service-Nutzung nach Fristablauf. Technische oder formale Anpassungen können sofort angewendet werden, einschließlich Änderungen der Koordinaten und Support-Kontakte, regulatorischer Compliance und redaktioneller Klarstellungen ohne vertragliche Auswirkungen. Die vollständige Versionshistorie wird mit Zeitstempel archiviert, auf Anfrage zugänglich gemacht und unterliegt Nachverfolgbarkeit der Annahmen nach Kunde und Version.
Bei Einstellung der evnyo-Plattform wird eine Mindestvorankündigung von zwölf Monaten vor endgültiger Einstellung eingehalten, begleitet von einem Migrationsplan mit Unterstützung für Transfer zu alternativen Lösungen und anteiliger Erstattung für künftige Veranstaltungen gezahlter Beträge. Bei evnyo-Verkauf wird Service-Kontinuität mit Beibehaltung der Vertragsbedingungen, Widerspruchsrecht zur Kündigung bei ungeeignetem Erwerber und Datenschutz durch sicheren Transfer nach DSGVO-Verfahren aufrechterhalten.
Vor jeder gerichtlichen Klage verpflichten sich die Parteien zur Ausschöpfung eines gütlichen Beilegungsverfahrens umfassend schriftliche Streitanzeige mit Darlegung der Sachverhalte, kontradiktorischen Austausch innerhalb von fünfzehn Kalendertagen, Schlichtungstreffen in Person oder per Videokonferenz binnen dreißig Tagen und Formalisierung eines Vergleichsprotokolls bei Einigung. Dieses Verfahren muss imperative unter sechzig Tagen vor jeder gerichtlichen Inanspruchnahme vollständig durchgeführt werden.
Bei Scheitern der gütlichen Beilegung können die Parteien den Unternehmensschlichter, einen kostenlosen öffentlichen Service, das Mediations- und Schiedszentrum Paris der Industrie- und Handelskammer oder Branchenorganisationen der digitalen Wirtschaft anrufen. Das Mediationsverfahren, sei es gemeinsam oder einseitig mit Information der anderen Partei eingeleitet, darf drei Monate für die Stellungnahme nicht überschreiten. Die Kosten werden gleichmäßig zwischen den Parteien geteilt und das Verfahren unterbricht nicht die Verjährungsfristen.
Bei fehlender gütlicher Einigung oder erfolgloser Mediation haben deutsche Gerichte ausschließliche Zuständigkeit nach deutschem Recht unter Vorbehalt zwingender französischer Rechtsvorschriften. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach evnyos Geschäftssitz, mit Möglichkeit beschleunigter einstweiliger Verfügung bei charakterisierter Dringlichkeit. Die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt für jede vertragliche Klage ab Kenntnis des schadenauslösenden Ereignisses, mit möglicher Unterbrechung durch Mahnung, Mediation oder gerichtliche Ladung. Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten außer möglicher Erstattung bei missbräuchlichem oder hinhaltendem Verfahren, mit Möglichkeit der Kostenvorschussleistung je nach finanziellem Streitwert.
Höhere Gewalt liegt bei jedem unvorhersehbaren, unwiderstehlichen und dem Parteienwillen äußeren Ereignis vor, einschließlich Naturkatastrophen, von der Weltgesundheitsorganisation erklärter Epidemien, extremer Klimaphänomene, Kriegen, Terrorakten, Aufständen, Generalstreiks öffentlicher Dienste, nationalen Cyberangriffen, staatlichen Notstandsentscheidungen, allgemeinen Internet-Netzausfällen, Telekommunikationsinfrastruktur-Ausfällen und größeren und anhaltenden Stromausfällen.
Höhere Gewalt bewirkt automatische Aussetzung der betreffenden Verpflichtungen ohne Haftung für Verzögerung oder Nichterfüllung bei Aufrechterhaltung des Vertrags während der Behinderungsdauer. Die behinderte Partei muss sofort unter achtundvierzig Stunden benachrichtigen, die Realität und das Ausmaß der Behinderung rechtfertigen und über das Ende der Behinderung sobald wie möglich informieren. Dauert die Behinderung über neunzig Tage an, kann jede Partei ohne geschuldete Entschädigung von Rechts wegen kündigen, mit anteiliger Erstattung nicht erbrachter Leistungen.
Der vollständige Vertrag umfasst diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter /de/terms zugänglichen Nutzungsbedingungen, den unter /de/dpa verfügbaren DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag und die unter /de/privacy einsehbare Datenschutzerklärung. Die Normenhierarchie ist bei Widersprüchen wie folgt: DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung. Jede Änderung muss schriftlich, datiert und von beiden Parteien ausdrücklich angenommen werden, dann in einen Nachtrag oder neue Bedingungsversion integriert werden.
Wird eine Klausel für nichtig oder nicht anwendbar erklärt, bleiben die anderen Bestimmungen vollständig wirksam mit Ersetzung durch eine rechtmäßige Klausel gleicher Wirkung nach gutgläubiger Verhandlung zur Bewahrung der Vertragsökonomie. Die Nichtausübung eines Rechts stellt keinen Verzicht dar, Toleranz schafft kein erworbenes Recht, spätere Ausübung bleibt außer Verjährung möglich und ausdrücklicher Verzicht muss schriftlich formalisiert werden.
Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten nicht ohne schriftliche Vorabzustimmung evnyos abtreten. Evnyo kann den Vertrag bei Umstrukturierung, Fusion, Übernahme, Teilübertragung von Vermögenswerten oder Veräußerung des digitalen Geschäftsbereichs abtreten, mit Vorabinformation sechzig Tage vor Abtretung. Unterauftragnahme bestimmter Leistungen durch evnyo ist unter Einhaltung des DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrags autorisiert.
Benachrichtigungen erfolgen an folgende Adressen: hello@evnyo.com für evnyo bezüglich allgemeiner Benachrichtigungen, privacy@evnyo.com für Fragen zu personenbezogenen Daten und die Haupt-E-Mail-Adresse des Kontos für den Kunden. Modalitäten umfassen E-Mail mit Empfangsbestätigung für verstärkte Beweiskraft, Einschreiben für wichtige Benachrichtigungen einschließlich Kündigung und Mahnung sowie System-Nachrichten über die Plattform-Schnittstelle für Warnungen. Versandnachweis wird durch Server-Protokolle mit Zeitstempel und Nachverfolgbarkeit, Empfangsbestätigungen zur Zustellungsbestätigung erbracht, wobei diese Elemente als Beweis außer begründeter Anfechtung zugelassen werden.
Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht gemäß BGB für Vertragsschluss und -erfüllung, HGB für Handelsbeziehungen zwischen Unternehmern, Verbraucherschutzausschlüssen für Unternehmer sowie DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz.
Deutsche Gerichte haben ausschließliche Zuständigkeit nach folgender Aufteilung: Amtsgericht oder Landgericht für Streitwerte unter zehntausend Euro, Landgericht für Geschäftsstreitigkeiten zwischen Unternehmern über zehntausend Euro und Präsident des zuständigen Gerichts im dringlichen einstweiligen Rechtsschutz. Örtliche Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei den Gerichten von evnyos Geschäftssitz, mit Wahlmöglichkeit für den Kunden, die Gerichte seines eigenen Sitzes nach § 29 ZPO anzurufen, und Möglichkeit, die Gerichte des Schadenortes in Deliktsangelegenheiten anzurufen.
Für Kunden in der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum bestimmt die Rom I-Verordnung das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht und die Brüssel Ia-Verordnung die gerichtliche Zuständigkeit, mit verstärktem Schutz durch einheitliche DSGVO-Standards. Für Kunden außerhalb der Europäischen Union gelten internationale Übereinkommen nach bilateralen Abkommen, Vollstreckbarerklärung für Anerkennung von Entscheidungen im Kundenland und Möglichkeit der Handelsschiedsgerichtsbarkeit für Beträge über einhunderttausend Euro.
MACK Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Kapital von 246 389,00 € Geschäftssitz: APPARTEMENT 6 2 ALL SAINT MICHEL 59890 QUESNOY SUR DEULE Handelsregister Lille Métropole: 852 895 747 SIRET: 85289574700032
Kontakte: Vertrieb und allgemeine Informationen: hello@evnyo.com Schutz personenbezogener Daten: privacy@evnyo.com
Verfügbare lokalisierte Versionen: Frankreich: /fr/tos (Französisches Recht) Spanien: /es/tos (Französisches Recht mit spanischen Besonderheiten) Niederlande: /nl/tos (Französisches Recht mit niederländischen Besonderheiten) Portugal: /pt/tos (Französisches Recht mit portugiesischen Besonderheiten) Italien: /it/tos (Französisches Recht mit italienischen Besonderheiten) Polen: /pl/tos (Französisches Recht mit polnischen Besonderheiten) Rumänien: /ro/tos (Französisches Recht mit rumänischen Besonderheiten) Vereinigtes Königreich: /uk/tos (Französisches Recht mit britischen Besonderheiten)